Vorschriftsmäßige Transport- und Verpackungskennzeichnung nach ADR und GGVSEB: Selbstklebende Etiketten aus Papier oder Folie zur Kennzeichnung Ihrer Gefahrgüter, Transportbehälter und Transportfahrzeuge gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) auf dem Versandweg
- hochwertiger Aufkleber für den erhöhten Bedarf: 1.000 Etiketten pro Rolle
- Format: 100 x 100 mm
- Gefahrgutklassen 1 bis 9A (siehe Tabelle)
- Rollenaußendurchmesser: 160 mm
- Kerndurchmesser: 76 mm
- Position der Etiketten auf dem Träger: Fuß voraus, außen gewickelt
- verwendbar direkt auf dem Produkt oder der Umverpackung
- Kleber: permanent
Klasse 1 | |||||
---|---|---|---|---|---|
![]() Explosionsstoffe oder explosive Gegenstände |
![]() geringe Brandfolge - keine Explosionsgefahr |
![]() schwer entzündbar - im Falle einer Explosion heftiger Druckaufbau |
![]() nicht massenexplosionsfähig |
||
Klasse 2 | |||||
|
![]() Nicht entzündbare, nicht giftige Gase |
![]() Giftige Gase |
|||
Klasse 3 | Klasse 4 | ||||
![]() Entzündbare flüssige Stoffe |
![]() Entzündbare feste Stoffe |
![]() Selbstentzündliche Stoffe |
![]() Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln |
||
Klasse 5 | Klasse 6 | ||||
![]() Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe |
![]() Organische Peroxide |
![]() Giftige Stoffe |
![]() Ansteckungsgefährliche Stoffe |
||
Klasse 7 | |||||
![]() Radioaktive Stoffe Kategorie I WEIß, Nr. 7a |
![]() Radioaktive Stoffe Kategorie II GELB, Nr. 7b |
![]() Radioaktive Stoffe Kategorie III GELB, Nr. 7c |
![]() Spaltbare Stoffe der Klasse 7, Nr. 7e |
||
Klasse 8 | Klasse 9 | Klasse 9A | |||
![]() Ätzende Stoffe |
![]() Umweltgefährlich |
![]() Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände |
![]() Lithiumbatterien |
Hinweis: Für umweltgefährdende Güter auf allen Transportwegen ist die Kennzeichnung verpflichtend.
Auf Wunsch bedrucken wir Einzeletiketten mit Ihrem Text/Sysmbol. Benötigen Sie Gefahrgutschilder aus Magnetfolie, Kunststoff oder Alu? Fragen Sie uns unter kontakt@boxxco.com an.
Gefährliche Güter sind so zu kennzeichnen, dass sie als solche erkannt werden. Diese Kennzeichnung erfolgt bei Versandstücken mit Gefahrzetteln und UN-Nummer. Die Gefahrzettel können zusätzlich eine Aufschrift in Zahlen (oder Buchstaben) tragen, die auf die Gefahrklasse (oder bei Explosivstoffen auf die sogenannten Verträglichkeitsgruppen) hinweisen. Häufig müssen Versandstücke aufgrund anderer Rechtsvorschriften zusätzlich gekennzeichnet sein, z.B. mit Hinweisen auf die besonderen Gefahren des Gutes, gegebenenfalls auch mit Gefahrensymbolen nach der Gefahrstoffverordnung. |
Vorschriftsmäßige Transport- und Verpackungskennzeichnung nach ADR und GGVSEB: Selbstklebende Etiketten aus Papier oder Folie zur Kennzeichnung Ihrer Gefahrgüter, Transportbehälter und Transportfahrzeuge gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) auf dem Versandweg
- hochwertiger Aufkleber für den erhöhten Bedarf: 1.000 Etiketten pro Rolle
- Format: 100 x 100 mm
- Gefahrgutklassen 1 bis 9A (siehe Tabelle)
- Rollenaußendurchmesser: 160 mm
- Kerndurchmesser: 76 mm
- Position der Etiketten auf dem Träger: Fuß voraus, außen gewickelt
- verwendbar direkt auf dem Produkt oder der Umverpackung
- Kleber: permanent
Klasse 1 | |||||
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![]() Explosionsstoffe oder explosive Gegenstände |
![]() geringe Brandfolge - keine Explosionsgefahr |
![]() schwer entzündbar - im Falle einer Explosion heftiger Druckaufbau |
![]() nicht massenexplosionsfähig |
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Klasse 2 | |||||
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![]() Nicht entzündbare, nicht giftige Gase |
![]() Giftige Gase |
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Klasse 3 | Klasse 4 | ||||
![]() Entzündbare flüssige Stoffe |
![]() Entzündbare feste Stoffe |
![]() Selbstentzündliche Stoffe |
![]() Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln |
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Klasse 5 | Klasse 6 | ||||
![]() Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe |
![]() Organische Peroxide |
![]() Giftige Stoffe |
![]() Ansteckungsgefährliche Stoffe |
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Klasse 7 | |||||
![]() Radioaktive Stoffe Kategorie I WEIß, Nr. 7a |
![]() Radioaktive Stoffe Kategorie II GELB, Nr. 7b |
![]() Radioaktive Stoffe Kategorie III GELB, Nr. 7c |
![]() Spaltbare Stoffe der Klasse 7, Nr. 7e |
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Klasse 8 | Klasse 9 | Klasse 9A | |||
![]() Ätzende Stoffe |
![]() Umweltgefährlich |
![]() Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände |
![]() Lithiumbatterien |
Hinweis: Für umweltgefährdende Güter auf allen Transportwegen ist die Kennzeichnung verpflichtend.
Auf Wunsch bedrucken wir Einzeletiketten mit Ihrem Text/Sysmbol. Benötigen Sie Gefahrgutschilder aus Magnetfolie, Kunststoff oder Alu? Fragen Sie uns unter kontakt@boxxco.com an.
Gefährliche Güter sind so zu kennzeichnen, dass sie als solche erkannt werden. Diese Kennzeichnung erfolgt bei Versandstücken mit Gefahrzetteln und UN-Nummer. Die Gefahrzettel können zusätzlich eine Aufschrift in Zahlen (oder Buchstaben) tragen, die auf die Gefahrklasse (oder bei Explosivstoffen auf die sogenannten Verträglichkeitsgruppen) hinweisen. Häufig müssen Versandstücke aufgrund anderer Rechtsvorschriften zusätzlich gekennzeichnet sein, z.B. mit Hinweisen auf die besonderen Gefahren des Gutes, gegebenenfalls auch mit Gefahrensymbolen nach der Gefahrstoffverordnung. |